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Widerspruch gegen Aufnahmen von "Google Street View"

In Erweiterung seines bekannten Online-Dienstes “Google Maps” lässt das globale Unternehmen den Straßenraum von Ortschaften in aller Welt mit Hilfe spezieller 3D-Kameras systematisch aus der Perspektive eines virtuellen Fußgängers fotografieren. Das gewonnene dreidimensionale und hochauflösende Bildmaterial wird in das Internet gestellt. Damit kann der Nutzer des Dienstes die erfassten Städte nicht mehr nur, wie schon bislang, aus der Vogelperspektive betrachten, sondern bequem vom heimischen PC aus kostenlose digitale Stadtrundgänge unternehmen.

Seit einiger Zeit sind die charakteristischen Kamerafahrzeuge von “Google” nunmehr auch in deutschen Städten unterwegs und sorgen bei nicht wenigen Menschen für Unbehagen: Nicht jeder ist damit einverstanden, dass gestochen scharfe Bilder seiner Wohnumgebung, seines Hauses, seines Gartens etc. abgerufen werden. Diese können auch ohne großen Aufwand mit Satellitenfotos, Adressdatenbanken und anderen personenbezogenen Daten verknüpft werden.

Von einigen wird das Angebot positiv gesehen, andere empfinden dies als einen gravierenden Eingriff in die Privatsphäre.

Grundsätzlich hat Google angekündigt, die fotografierten Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich zu machen.

Außerdem bietet Google auf seiner Internetseite http://maps.google.de/help/maps/streetview/privacy.html ausführliche Informationen an und veröffentlicht eine E-Mail-Adresse und eine Anschrift für Widersprüche (s.u.)

Wer mit der Veröffentlichung von Aufnahmen seiner Person, seines Fahrzeugs oder seines Grundstücks im Rahmen von “Google Street View” nicht einverstanden ist, sollte direkt bei der “Google Germany GmbH” Widerspruch einlegen. Die Städte und Gemeinden können rechtlich nichts gegen die Aufnahmen durch Google unternehmen.

Der Gemeindetag hat einen Mustertext für Widersprüche entworfen. Klicken Sie dafür hier.

Die Widersprüche sind ohne Angabe von Gründen an “Google Germany GmbH” zu richten.

Es wird empfohlen, die Korrespondenz auszudrucken bzw. Kopien zu erstellen und diese aufzubewahren.

Google hat zugesagt, alle schriftlichen Wiedersprüche unabhängig von ihrer Form zu beachten und umzusetzen.