Abwassergebühren
| Um was geht es ? | Für das in das öffentliche Kanalnetz eingeleitete Brauchwasser sind
Abwassergebühren zu bezahlen. Berechnungsgrundlage ist im Normalfall der
Frischwassermaßstab, d.h. für die aus der Wasserleitung entnommene Menge
werden auch Abwassergebühren berechnet. Die Abwassergebühren werden in
einem gemeinsamen Bescheid zusammen mit dem Wasserzins festgesetzt.
Alle Wasserzähler werden einmal jährlich zum 31.12. von Mitarbeitern oder Beauftragten der Stadt abgelesen. Anschließend wird eine gemeinsame Abrechnung für Wasserzins und Abwassergebühren erstellt. Während des Jahres sind jeweils auf Quartalsende Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Gebührenschuld zu zahlen. Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach der Verbrauchsmenge des vergangenen Jahres. Die Abwassergebühren betragen 3,06 € je m³ seit dem 01.01.2008 - vorbehaltlich der Einführung der "Gesplitteten Abwassergebühr". Nähere Informationen zur "Gesplitteten Abwassergbühr finden Sie hier. |
| Ansprechpartner: | Marlies Bergner |
| Zimmer Nummer: | 102 (erster Stock) |
| Telefon: | 0 71 62 / 96 16 - 32 |
| E-Mail-Adresse: | Marlies.Bergner@suessen.de |
| Was müssen Sie mitbringen? | - - - |
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