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An- /Abmeldung des Wohnsitzes

Um was geht es ? Der Einzug in eine Wohnung muss innerhalb einer Woche auf dem Einwohnermeldeamt gemeldet werden. Eine Abmeldung ist nur noch bei Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe des Zweitwohnsitzes notwendig. Ehepaare und Familien mit minderjährigen Kindern können gemeinsam auf einem Meldebogen eingetragen werden. Ansonsten sind getrennte Meldebögen erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit, damit die neue Adresse eingetragen werden kann.

Eine Abmeldung vom bisherigen Wohnsitz ist nicht erforderlich.

Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis, Kinderausweis oder Pass aller anzumeldenden Personen
  • Sonstige zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen wie beispielsweise Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsangehörigkeitsnachweis, Promotionsurkunde
  • Ein Formular "Anmeldung bei der Meldebehörde" (Meldeschein)

Gebühren:

  • Der Verwaltungsvorgang ist gebührenfrei

Ansprechpartner: Christl Eberhardt
Zimmer Nummer: 7 (Erdgeschoss - Bürgerbüro)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 27
E-Mail-Adresse: Christl.Eberhardt@suessen.de
Was müssen Sie mitbringen?  Personalausweis bzw. Reisepass
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