Text kleiner Schrift kleiner     Text größer Schrift größer

Anliegerbeiträge

Um was geht es ?

Um die Herstellung der Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze, Anlagen der Versorgung mit Wasser, Anlagen der Entwässerung u.a.). Die Versorgungs- und Entsorgungsanlagen werden jeweils bis zur Grundstücksgrenze der „Anlieger“ gelegt. Damit gebaut werden kann, muss die Erschließung des Grundstücks gesichert sein, d.h.  

  • Eine öffentlich-rechtlich gesicherte Zugangsmöglichkeit,
  • die gesicherte Versorgung mit Wasser und
  • die einwandfreie Beseitigung des Abwassers.
Ansprechpartner: Hans Wagner
Zimmer Nummer: 103 (erster Stock)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 33
E-Mail-Adresse: Hans.Wagner@suessen.de
Was müssen Sie mitbringen? - - -
Weitere Verknüpfungen:  
Erschließungsbeitrag, Abwasserbeitrag, Wasserversorgungsbeitrag