Anliegerbeiträge
| Um was geht es ? |
Um die Herstellung der Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze, Anlagen der Versorgung mit Wasser, Anlagen der Entwässerung u.a.). Die Versorgungs- und Entsorgungsanlagen werden jeweils bis zur Grundstücksgrenze der „Anlieger“ gelegt. Damit gebaut werden kann, muss die Erschließung des Grundstücks gesichert sein, d.h.
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| Ansprechpartner: | Hans Wagner |
| Zimmer Nummer: | 103 (erster Stock) |
| Telefon: | 0 71 62 / 96 16 - 33 |
| E-Mail-Adresse: | Hans.Wagner@suessen.de |
| Was müssen Sie mitbringen? | - - - |
| Weitere Verknüpfungen: | Erschließungsbeitrag, Abwasserbeitrag, Wasserversorgungsbeitrag |
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