Ausstellungen / Märkte
| Um was geht es ? |
Auf Antrag kann ein Markt, eine Messe oder eine Ausstellung gemäß
§ 69 Gewerbeordnung (GewO) festgesetzt werden. Voraussetzung ist eine
Vielzahl von gewerblichen Anbietern (mindestens 12).
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| Ansprechpartner: | Katharina Fuchs |
| Zimmer Nummer: | 2 (Erdgeschoss) |
| Telefon: | 0 71 62 / 96 16 - 22 |
| E-Mail-Adresse: | |
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Was müssen Sie mitbringen? Hinweis:
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Flohmärkte, auf denen ausschließlich Privatpersonen eigene Produkte
anbieten und verkaufen, unterliegen nicht der
Gewerbeordnung. |
| Weitere Verknüpfungen: |
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