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Ausstellungen / Märkte

Um was geht es ?

Auf Antrag kann ein Markt, eine Messe oder eine Ausstellung  gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO) festgesetzt werden. Voraussetzung ist eine Vielzahl von gewerblichen Anbietern (mindestens 12).
Der formlos beim Landratsamt Göppingen über das Ordnungsamt zu stellende Antrag muss folgende Angaben beinhalten:

  • Ort mit der Angabe der Martkfläche in qm (eventuell Lageplan)
  • Zeit und Öffnungszeiten
  • Name der Verantwortlichen
  • Vorläufiges Teilnehmerverzeichnis
Ansprechpartner: Katharina Fuchs
Zimmer Nummer: 2 (Erdgeschoss)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 22
E-Mail-Adresse:

Katharina.Fuchs@suessen.de

Was müssen Sie mitbringen?

Hinweis:

 

  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Flohmärkte, auf denen ausschließlich Privatpersonen eigene Produkte anbieten und verkaufen, unterliegen nicht der Gewerbeordnung.
Befreiungen von Sonn-und Feiertagsgesetz sind in der Regel nicht möglich.
Ansprechpartner beim Landratsamt Göppingen H.Vohwinkel
Tel: 07161/202-349

Weitere Verknüpfungen:


Landratsamt Göppingen

Süßener Marktordnung

Süßener Marktgebührensatzung

Süßener Ostermarkt