Automatenaufstellerlaubnis
| Um was geht es ? | Für das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten ist eine Genehmigung erforderlich, welche Sie beim Ordnungsamt beantragen können. Bringen Sie hierzu bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und falls Sie ausländischer Staatsbürger sind zusätzlich noch Ihren Aufenthaltstitel mit. Außerdem benötigen wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowie ein polizeiliches Führungszeugnis, das Sie im Bürgerbüro beantragen können. Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig. |
| Ansprechpartner: | Katharina Fuchs |
| Zimmer Nummer: | 2 (Erdgeschoß) |
| Telefon: | 0 71 62 / 96 16 - 22 |
| E-Mail-Adresse: | Katharina.Fuchs@suessen.de |
| Was müssen Sie mitbringen? |
|
| Weitere Verknüpfungen: | siehe auch Vergnügungssteuer
|
Schrift kleiner
Schrift größer
