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Automatenaufstellerlaubnis

Um was geht es ? Für das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten ist eine Genehmigung erforderlich, welche Sie beim Ordnungsamt beantragen können. Bringen Sie hierzu bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und falls Sie ausländischer Staatsbürger sind zusätzlich noch Ihren Aufenthaltstitel mit. Außerdem benötigen wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowie ein polizeiliches Führungszeugnis, das Sie im Bürgerbüro beantragen können. Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Ansprechpartner: Katharina Fuchs
Zimmer Nummer: 2 (Erdgeschoß)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 22
E-Mail-Adresse: Katharina.Fuchs@suessen.de
Was müssen Sie mitbringen?
  • formloser Antrag mit Angaben zum Antragsteller
  • Personalausweis oder Reisepass zum Ausweisen
  • Aufenthaltstitel (nur bei ausländischen Staatsangehörigen)
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Polizeiliches Führungszeugnis
    Bitte beachten Sie auch, dass Sie für den jeweiligen Aufstellungsplatz eine Geeignetheitsbescheinigung das Ordnungsamtes benötigen. Die Gebühr für diese Geeignetheitsbescheinigung beträgt 1.200 €.
Weitere Verknüpfungen:
siehe auch Vergnügungssteuer