Bauantrag
| Um was geht es ? |
Vor der Verwirklichung des Wunsches nach einem eigenen Haus stehen Gesetze, Verordnungen , Erlässe, DIN-Vorschriften und technische Baubestimmungen. In der Regel sind für Baumaßnahmen Bauanträge erforderlich. Auch Nutzungsänderungen - selbst solche ohne bauliche Veränderung sind genehmigungspflichtig. Eingereicht wird der Bauantrag beim Stadtbauamt Süßen. Baufgenehmigungsbehörde ist jedoch das Landratsamt Göppingen. Der Bauantrag kann je nach rechtlichen Voraussetzungen im Baugenehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahren erfolgen. |
| Ansprechpartner: | Claudia Latzko/Christine Ziller |
| Zimmer Nummer: | 109 (erster Stock) |
| Telefon: | 0 71 62 / 96 16 - 43 |
| E-Mail-Adresse: | Claudia.Latzko@suessen.de |
| E-Mail-Adresse: | Christine.Ziller@suessen.de |
| Was müssen Sie mitbringen? | - - - |
| Weitere Verknüpfungen: | |
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