| Um was geht es ? |
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung
der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB)
vorzubereiten und zu leiten. Die Bauleitpläne - Flächennutzungspläne und
Bebauungspläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine
dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung
gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern
und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. In
diesem Sinne haben die Kommunen bei der Bauleitplanung eine Vielzahl
unterschiedlicher Bedürfnisse zu berücksichtigen, die gegeneinander
abgewogen werden müssen. Die wichtigsten sind: Wohnen, Arbeit und
Wirtschaft, Sicherheit sowie Umwelt- und Denkmalschutz. Als Ergebnis des
Abwägungsprozesses ist im Bebauungsplan dokumentiert, welchen Belangen die
Kommunen Vorrang vor anderen einräumen. Bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen muss die Stadt Süßen andere Behörden über die
beabsichtigte Planung informieren und anhören. |