Text kleiner Schrift kleiner     Text größer Schrift größer

Baustellen

Um was geht es ? Zur Einrichtung einer Baustelle oder aber auch zur Lagerung von Baustoffen wird oftmals Straßenfläche benötigt, da die Baugrundstücksfläche nicht ausreicht. Häufig reicht zum Abriss und/oder Aufbau eines Bauwerks die vorhandene Grundstücksfläche nicht zur Lagerung von Baumaschinen und Baustoffen aus. Oftmals ist auch ein Gerüst auf dem Gehweg anzubringen. In all diesen Fällen ist die Benutzung der Straßenfläche das naheliegendste. Handelt es sich dabei um öffentliche Straßen, Wege und Plätze ist eine Genehmigung erforderlich, da je nach Lage, Verkehrsaufkommen und vorhandenen Verkehrsregelungen weitere Maßnahmen zu treffen sind. Dies können Umleitungen, Verlegungen von Bushaltestellen, Sicherungsmaßnahmen für den Fußgängerverkehr, Änderungen der Verkehrszeichen, der Fahrtrichtung oder der Lichtzeichenanlage sein. Hierzu ist die Vorlage eines Planes mit Einzeichnung der benötigten Flächen, der vorhandenen und der geplanten vorübergehenden Verkehrsmaßnahmen notwendig. Dieser wird vom Ordnungsamt und vom Stadtbauamt begutachtet und mit einer Stellungnahme versehen an das zuständige Straßenverkehrsamt beim Landratsamt Göppingen weitergeleitet. Neben der Genehmigungsgebühr für das Tätigwerden der Verwaltung fällt regelmäßig auch eine Sondernutzungsgebühr (Sondernutzung an öffentlichen Straßen) für die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus nach der vom Gemeinderat festgelegten Sondernutzungssatzung an.
Ansprechpartner: Katharina Fuchs
Zimmer Nummer: 2  (Erdgeschoss)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 22
E-Mail-Adresse: Katharina.Fuchs@suessen.de
Was müssen Sie mitbringen? ausgefülltes Antragsformular mit Skizze/Lageplan
Weitere Verknüpfungen: