| Um was geht es ? |
Zur Einrichtung einer Baustelle oder aber auch zur Lagerung von
Baustoffen wird oftmals Straßenfläche benötigt, da die
Baugrundstücksfläche nicht ausreicht. Häufig reicht zum Abriss und/oder
Aufbau eines Bauwerks die vorhandene Grundstücksfläche nicht zur Lagerung
von Baumaschinen und Baustoffen aus. Oftmals ist auch ein Gerüst auf dem
Gehweg anzubringen. In all diesen Fällen ist die Benutzung der
Straßenfläche das naheliegendste. Handelt es sich dabei um öffentliche
Straßen, Wege und Plätze ist eine Genehmigung erforderlich, da je nach
Lage, Verkehrsaufkommen und vorhandenen Verkehrsregelungen weitere
Maßnahmen zu treffen sind. Dies können Umleitungen, Verlegungen von
Bushaltestellen, Sicherungsmaßnahmen für den Fußgängerverkehr, Änderungen
der Verkehrszeichen, der Fahrtrichtung oder der Lichtzeichenanlage sein.
Hierzu ist die Vorlage eines Planes mit Einzeichnung der benötigten
Flächen, der vorhandenen und der geplanten vorübergehenden
Verkehrsmaßnahmen notwendig. Dieser wird vom Ordnungsamt und vom
Stadtbauamt begutachtet und mit einer Stellungnahme versehen an das
zuständige Straßenverkehrsamt beim Landratsamt Göppingen weitergeleitet.
Neben der Genehmigungsgebühr für das Tätigwerden der Verwaltung fällt
regelmäßig auch eine Sondernutzungsgebühr (Sondernutzung an öffentlichen Straßen) für die Benutzung der
Straße über den Gemeingebrauch hinaus nach der vom Gemeinderat
festgelegten Sondernutzungssatzung an. |