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Bestattungen

Um was geht es ?

Im Regelfall wird, nachdem ein Arzt den Tod festgestellt hat, ein Bestattungsinstitut mit der Erledigung der Formalitäten beauftragt. Hierzu gehören unter anderem:
• Der Transport und die Versorgung des Verstorbenen/der Verstorbenen
• Die Erledigung der verschiedenen Behördengänge (Der Sterbefall muss dem zuständigen Standesamt unverzüglich, jedoch spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden.)
• Die Terminabsprache der Beisetzung bzw. Trauerfeier mit der Stadtverwaltung und dem zuständigen Pfarramt.
• Die Auswahl der Grabstätte in Absprache mit den Hinterbliebenen. Die  Bestattungsgebühren sowie Grabberechtigungsgebühren werden gemäß der Bestattungsgebührenordnung der Stadt Süßen (vgl. Ortsrecht) von der Stadt Süßen erhoben.

Ansprechpartner: Elke Schönauer
Zimmer Nummer: 101 (erster Stock)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 36
E-Mail-Adresse: Elke.Schoenauer@suessen.de
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