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Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr

Um was geht es ? Anträge auf die Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren können von Inhabern eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "RF", Empfängern von Arbeitslosengeld II, von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, BAföG, Hilfe zur Pflege und Pflegezulagen gestellt werden.
Ansprechpartner: Denise Anders
Zimmer Nummer: 8 (Erdgeschoss-Bürgerbüro)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 26
E-Mail-Adresse: Denise.Anders@suessen.de
Was müssen Sie mitbringen?
  • vorliegende Bescheide
  • 1,50 €
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