Besuchserlaubnis
| Um was geht es ? | Wenn Sie einen ausländischen Staatsbürger einladen möchten, der zu einem Besuch in der Bundesrepublik Deutschland ein Visum benötigt, sind Sie verpflichtet, alle Kosten zu übernehmen, die im Zusammenhang mit der Reise entstehen. Hierzu zählen auch Krankenbehandlungskosten. Es ist deshalb eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Mit einer Erklärung verpflichten Sie sich, diese Kosten zu übernehmen. Wenden Sie sich dazu bitte an das Landratsamt Göppingen. |
| Adresse: | Landratsamt Göppingen |
| - Ausländerwesen - | |
| Lorcher Straße 6 | |
| 73033 Göppingen | |
| Telefon (Zentrale): | 0 71 61 / 202 - 1 |
| Telefax: | 0 71 61 / 202 - 440 |
| E-Mail-Adresse: | auslaenderwesen@landkreis-goeppingen.de |
| Weitere Verknüpfungen: |
Schrift kleiner
Schrift größer
