Beurkundung von Kirchenaustritten
| Um was geht es ? | Der Austritt aus einer Kirche muss vor dem Standesbeamten erklärt werden. Es ist deshalb erforderlich, dass Sie persönlich beim Standesamt, vorbeikommen. Bringen Sie hierzu bitte einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass und ggf. Ihre Heiratsurkunde mit. Für den Kirchenaustritt wird eine Verwaltungsgebühr von 30 € erhoben. |
| Ansprechpartner: | Rita Münd |
| Zimmer Nummer: | 7 (Erdgeschoss-Bürgerbüro) |
| Telefon: | 0 71 62 / 96 16 - 28 |
| E-Mail-Adresse: | Rita.Muend@suessen.de |
| Was müssen Sie mitbringen? |
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