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Bürgschaften

Um was geht es ? Im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus ist die Stadt verpflichtet, öffentlich geförderte Wohnbaudarlehen mit Ausfallbürgschaften abzusichern.

Darüber hinaus gewährt die Stadt für Vereine, die auf städtischem Grund und Boden bauliche Anlgagen unterhalten, Bürgschaften.

Ansprechpartner: Dieter Niethammer
Zimmer Nummer: 105 (erster Stock)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 30
E-Mail-Adresse: Dieter.Niethammer@suessen.de
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