| Um was geht es ? |
Zum Bereich der sozialen Angelegenheiten gehört die Beratung in
sozialen Fragen, die Ausgabe und Entgegennahme von Formularen für
Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz. Des weiteren gehören zu den
Aufgaben der Ortsbehörde Rentenangelegenheiten, sowie Anträge für
folgende Angelegenheiten: Erziehungsgeld, Wohngeld (Mietzuschuss),
Lastenzuschuss (bei Wohneigentum), Sozialhilfe, einmalige Beihilfen (z.B.
Übernahme Müllgebühren, Schülerbeförderungskosten, Beerdigungskosten),
Befreiung von der Rundfunk- und Telefongebührenpflicht, Anträge auf
Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises und
Landesfamilienpässe. |