Erschliessungsbeitrag
| Um was geht es ? | Die Stadt erhebt für die erstmalige endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen (z.B. für öffentliche Straßen und Wege) einen Erschließungsbeitrag. Der Beitrag richtet sich grundsätzlich nach den tatsächlichen Kosten. Die Einzelheiten der Beitragsveranlagung regelt die Stadt in der Erschließungsbeitragssatzung. Bereits mit Beginn der Herstellung der Erschließungsanlagen kann die Stadt eine Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag verlangen. |
| Ansprechpartner: | Hans Wagner |
| Zimmer Nummer: | 103 (erster Stock) |
| Telefon: | 0 71 62 / 96 16 - 33 |
| E-Mail-Adresse: | Hans.Wagner@suessen.de |
| Was müssen Sie mitbringen? | - - - |
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