Text kleiner Schrift kleiner     Text größer Schrift größer

Familienpass (des Landes)

Um was geht es ?

Mit dem Landesfamilienpass und dem dazu gehörigen Gutscheinheft können staatliche Schlösser und Gärten sowie die staatlichen Museen des Landes unentgeltlich besucht werden.

 

Ansprechpartner: Denise Anders
Zimmer Nummer: 7 (Erdgeschoss- Bürgerbüro)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 26
E-Mail-Adresse: Denise.Anders@suessen.de
Voraussetzungen:
  • Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern, die mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mind. 50% Erwerbsminderung
  • Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind 

 

Weitere Verknüpfungen: