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Feuerwerk

Um was geht es ?

Außerhalb des 31.12. und des 01.01. dürfen Feuerwerkskörper Klasse 2 (Kleinstfeuerwerke) nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes abgebrannt werden. Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit kann eine Abbrenngenehmigung nur für ein Feuerwerk im Stadtgebiet Süßen erteilt werden. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.

Wer erstmals Kleinstfeuerwerk (Klasse 1) und Kleinfeuerwerk (Klasse 2) im Einzelhandel in Verkaufsräumen verkaufen will, muss dies mindestens 2 Wochen vorher der Kreispolizeibehörde beim Landratsamt Göppingen schriftlich anzeigen. Zuständiger Sachbearbeiter beim Rechts- und Ordnungsamt des Landratsamtes Göppingen ist Herr Joachim Kraft, Tel. 07161/202 - 354.

Ansprechpartner: Katharina Fuchs
Zimmer Nummer: 2  (Erdgeschoss)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 22
E-Mail-Adresse: Katharina.Fuchs@suessen.de
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