Feuerwerk
| Um was geht es ? |
Außerhalb des 31.12. und des 01.01. dürfen Feuerwerkskörper Klasse 2
(Kleinstfeuerwerke) nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des
Ordnungsamtes abgebrannt werden. Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit kann
eine Abbrenngenehmigung nur für ein Feuerwerk im Stadtgebiet Süßen erteilt
werden. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. |
| Ansprechpartner: | Katharina Fuchs |
| Zimmer Nummer: | 2 (Erdgeschoss) |
| Telefon: | 0 71 62 / 96 16 - 22 |
| E-Mail-Adresse: | Katharina.Fuchs@suessen.de |
| Was müssen Sie mitbringen? | - - - |
| Weitere Verknüpfungen: |
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