| Um was geht es ? |
Die Stadt Süßen verfügt über zwei Friedhöfe. Der Friedhof
"Marienkirche" befindet sich an der Heidenheimer Straße bei der
katholischen Marienkirche. Der Friedhof "Stiegelwiesen" befindet sich an
der Barbarossastraße. Die Friedhöfe verfügen über • Reihengräber für 1
Erdbeisetzung • Wahlgräber für 2 Erdbeisetzungen und zusätzlich 2
Urnenbeisetzungen • Familiengräber je nach Größe für mehr als 2
Erdbeisetzungen und mehrere Urnenbeisetzungen • Urnengräber
für bis zu 4 Urnenbeisetzungen (nur im "Friedhof Stiegelwiesen") •
Kindergräber für 1 Erdbeisetzung (nur im Friedhof "Stiegelwiesen") Die
Friedhöfe dienen grundsätzlich nur der Bestattung verstorbener Einwohner.
Besteht bereits ein Wahl-, ein Familien-, oder Urnengrab auf einem der
Friedhöfe, können auf Wunsch der Angehörigen auch Personen die ihren
Wohnsitz außerhalb von Süßen hatten, beigesetzt werden. Fernen kann
bestattet werden, wer früher seinen Wohnsitz in Süßen hatte und diesen nur
wegen der Aufnahme in einem auswärtigen Alters-, bzw. Pflegeheim oder
einer ähnlichen Einrichtung aufgegeben hat. Für die Bestattung bzw. die
Neuerwerbung von Gräbern im Friedhof "Marienkirche" bestehen folgende
gesonderte Vorschriften. Auf dem Friedhof "Marienkirche" dürfen nur die
Einwohner der ehemaligen Gemeinde "Kleinsüßen" und deren Nachkommen
beerdigt werden, die am 31.12.1939 in "Kleinsüßen" gewohnt haben.
(Gemeinderatsbeschluss vom 19.06.1989) |