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Gaststättenerlaubnis

Um was geht es ?

Mit Änderung des Gaststättengesetzes zum 01.07.2005 findet dieses auf Beherberungsbetriebe keine Anwendung mehr. Weiter entfällt die Erlaubnis für das Verabreichen von alkoholfreien Getränken und zubereiteten Speisen sowie für das Verabreichen von Getränken (auch alkoholischen) und zubereiteten Speisen in Verbindung mit einem Beherberungsbetrieb ausschließlich an Hausgäste. Somit ist eine Gaststättenerlaubnis nur noch für das Verabreichen alkoholischer Getränke erforderlich. Hier ist vor Eröffnung einer Gaststätte eine Gaststättenerlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (GastG) bzw. eine vorläufige Erlaubnis nach § 11 Gaststättengesetz (GastG) erforderlich. Neben der Gaststättenerlaubnis ist eine Gewerbeanmeldung  i.S.d. § 14 Gewerbeordnung (GewO) bei der für den Betriebssitz zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung vorzunehmen.

Zuständige Gaststättenbehörde für die Stadt Süßen: Landratsamt Göppingen, Rechts- und Ordnungsamt, Herr Vohwinkel, Tel. 07161/202 -349
Folgende Unterlagen werden dazu benötigt:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (GastG) -> beim Landratsamt oder Rathaus erhältlich
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister -> zu beantragen bei der Wohnortgemeinde - Bürgerbüro - polizeiliches Führungszeugnis -> zu beantragen bei der Wohnortgemeinde - Bürgerbüro
- "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vom Finanzamt
- Unterrichtsnachweis der Industrie- und Handelskammer
- Belehrung durch das Gesundheitsamt/Gesundheitszeugnis
- Kopie des Pacht-/Mietvertrages mit Grundriss der Betriebsräume
- bei Ausländern: Aufenthaltserlaubnis
- bei juristischen  Personen/Vereinen: Auszug aus dem Handels-/Genossenschafts-/Vereinsregister

Zur Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis gemäß § 11 Gaststättengesetz (GastG) müssen vorliegen:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 und § 11 Gaststättengesetz (GastG)
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Eine vorläufige Erlaubnis wird in der Regel bis zu drei Monate ausgestellt. Die Antragsunterlagen können entweder direkt beim Landratsamt Göppingen oder beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Süßen eingereicht werden.

Ansprechpartner: Katharina Kirmaier
Zimmer Nummer: 2  (Erdgeschoss)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 22
E-Mail-Adresse: Katharina.Kirmaier@suessen.de

 

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