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Gestattung (vorübergehende Schankerlaubnis)

Um was geht es ?

Bei besonderen Anlässen kann für eine Veranstaltung der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden. Die Erlaubnis kann für sich allein oder für einen bereits bestehenden Betrieb erteilt werden. Die Erlaubnis ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Den klassischen Fall einer gaststättenrechtlichen Gestattung stellt die erleichterte Erlaubnis zur Abgabe von alkoholischen Getränken aus Anlass von Veranstaltungen oder Festen dar. Hier muss jedoch ein besonderer Anlass gegeben sein. Darunter fallen insbesondere jegliche Art von Vereins-/ Sommer-/ Volksfesten und sonstige Veranstaltungen, die der Allgemeinheit zugänglich sein müssen. In Betracht kommen nur kurzfristige Veranstaltungen, die in kurzen Zeitabschnitten durchgeführt werden. So kann beispielsweise der Betrieb einer Baukantine über die Dauer eines halben Jahres nicht mit einer Gestattung erfolgen.

Voraussetzungen:

  • Besonderer Anlass (z.B. Firmenjubiläum, Vereinsfeste, Autohäuser bei Vorstellung von neuen Modellen oder ähnliches)
  • Anwohnerverträglichkeit (an Sonn- und Feiertagen grds. erst ab 11:00 Uhr)
  • Nachweis über die Zulässigkeit der Benutzung von Räumen/ Flächen

Fristen und Termine: Eine gaststättenrechtliche Gestattung setzt einen rechtzeitigen schriftlichen Antrag (= mind. 14 Tage vor geplanter Veranstaltung) unter Angabe der Gründe voraus. Das Ordnungsamt/Bürgerbüro hält hierfür einen Antragsvordruck bereit.´

Zusatzinformation:

  • Gestattungen sind nur aus besonderem Anlass möglich
  • Musik- und Tanzverbote an bestimmten Sonn- und Feiertagen sind zu beachten
  • bei Inanspruchnahme öffentlicher Flächen ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich
  • Gebühr: 22 € + 11 € für jeden weiteren Tag
Ansprechpartner: Denise Anders
Zimmer Nummer: 7 (Bürgerbüro)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 26
E-Mail-Adresse:

Denise.Anders@suessen.de

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