Gestattung (vorübergehende Schankerlaubnis)
| Um was geht es ? |
Bei besonderen Anlässen kann für eine Veranstaltung der Betrieb eines
erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten
Voraussetzungen gestattet werden. Die Erlaubnis kann für sich allein oder
für einen bereits bestehenden Betrieb erteilt werden. Die Erlaubnis ist
grundsätzlich gebührenpflichtig. Den klassischen Fall einer
gaststättenrechtlichen Gestattung stellt die erleichterte Erlaubnis zur
Abgabe von alkoholischen Getränken aus Anlass von Veranstaltungen oder
Festen dar. Hier muss jedoch ein besonderer Anlass gegeben sein. Darunter
fallen insbesondere jegliche Art von Vereins-/ Sommer-/ Volksfesten und
sonstige Veranstaltungen, die der Allgemeinheit zugänglich sein müssen. In
Betracht kommen nur kurzfristige Veranstaltungen, die in kurzen
Zeitabschnitten durchgeführt werden. So kann beispielsweise der Betrieb
einer Baukantine über die Dauer eines halben Jahres nicht mit einer
Gestattung erfolgen.
Fristen und Termine: Eine gaststättenrechtliche Gestattung setzt einen rechtzeitigen schriftlichen Antrag (= mind. 14 Tage vor geplanter Veranstaltung) unter Angabe der Gründe voraus. Das Ordnungsamt/Bürgerbüro hält hierfür einen Antragsvordruck bereit.´ Zusatzinformation:
|
| Ansprechpartner: | Denise Anders |
| Zimmer Nummer: | 7 (Bürgerbüro) |
| Telefon: | 0 71 62 / 96 16 - 26 |
| E-Mail-Adresse: | |
| Was müssen Sie mitbringen? | - - - |
|
Weitere Verknüpfungen: |
|
Schrift kleiner
Schrift größer
