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Gewerbeanmeldung

Um was geht es ? Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) muss der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle der zuständigen Behörde, in Süßen dem Ordnungsamt/Bürgerbüro angezeigt werden. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Vordrucke. Die Anzeige (Gebühr: 25 €) hat sofort mit dem Beginn des Gewerbes zu erfolgen. Bei verspäteter Anzeige muss mit einer Geldbuße gerechnet werden. Ein Gewerbe ist jede, nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird. Nicht zum Gewerbe zählen: - sozial unwerte Tätigkeiten, z.B. Hellsehen - Urproduktion, z.B. Land- und Forstwirtschaft - Freie Berufe, z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater - alle Tätigkeiten, die eine Studium voraussetzen, z.B. Wissenschaftliche Unternehmensberatung - die Verwaltung eigenen Vermögens Anzeigepflichtige sind: - Einzelgewerbetreibende - bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften-GbR, OHG, KG) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter - bei juristischen Personen (GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter (z.B. Geschäftsführer der GmbH) Gewerbebestätigung (sogenannter "Gewerbeschein"): Über die Gewerbeanzeige wird eine "Bestätigung" ausgestellt. Info an andere Behörden: Von der Gewerbeanzeige werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Registergericht, Berufsgenossenschaften informiert. Für bestimmte Tätigkeiten sind daneben Erlaubnisse erforderlich, die von der jeweils zuständigen Behörde erteilt werden, wie z.B. - Pfandleiher - Bewachungsgewerbe - Versteigerergewerbe - Makler, Bauträger, Baubetreuer - Gaststätten - Spielhallen - Reisegewerbe (Reisegewerbekarte) Das Gewerbe darf nicht vor Erteilung der Erlaubnis begonnen werden.
Ansprechpartner: Rita Münd
Zimmer Nummer: 7 (Erdgeschoss- Bürgerbüro)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 28
E-Mail-Adresse: Rita.Muend@suessen.de
Was müssen Sie mitbringen?
  • Personalausweis/Reisepass (evtl. schriftliche Vollmacht des Gewerbetreibenden sowie dessen Ausweispapiere) - ggf. Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszüge bei erlaubnispflichtigen Gewerben - Handwerkskarte: Eintragung in die Handwerksrolle als Voraussetzung; Informationen erhalten Sie bei der Handwerkskammer Region Stuttgart - Göppingen - bei ausländischen Gewerbetreibenden zusätzlich: Aufenthaltserlaubnis, nach der die Ausübung eines Gewerbes erlaubt ist; Ausnahme: Staatsangehörige der EU - bei erlaubnispflichtigen Gewerben die entsprechende Erlaubnis Existenzgründer erhalten auch Informationen bei der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart -Göppingen
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