| Um was geht es ? |
Im Gewerberegister werden alle gewerberechtlichen Daten der
Gewerbebetriebe in Süßen gespeichert. Das Gewerberegister ist kein
öffentliches Register - trotzdem können Auskünfte daraus erteilt werden.
Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch darauf. Nach §§ 14
Gewerbeordnung dürfen Auskünfte nur erteilt werden, wenn der
Antragssteller ein berechtigtes Interesse daran hat. Die Auskunft
beschränkt sich aus datenschutzrechtlichen Gründen auf den Namen, die
Betriebsanschrift und die angezeigte Tätigkeit Süßener Gewerbebetriebe.
Darüber hinausgehende Daten können in einem gewissen Umfang nur dann
mitgeteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der
Auskunft hat (z.B. Geltendmachung von Forderungen). Die Änderung der
Wohnanschrift ist kein gewerberechtlich relevanter Vorgang - deshalb ist
es möglich, dass nicht immer die aktuelle Wohnanschrift eingetragen ist.
Eine Nachfrage bei der entspr. Meldebehörde durch den Antragsteller ist
dann erforderlich. Auskünfte erfolgen auf schriftliche/persönliche Anfrage
(nicht telefonisch) und gegen eine Gebühr (Vorauskasse!) von 7,50 €.
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