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Gewerbeauskünfte

Um was geht es ? Im Gewerberegister werden alle gewerberechtlichen Daten der Gewerbebetriebe in Süßen gespeichert. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register - trotzdem können Auskünfte daraus erteilt werden. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch darauf. Nach §§ 14 Gewerbeordnung dürfen Auskünfte nur erteilt werden, wenn der Antragssteller ein berechtigtes Interesse daran hat. Die Auskunft beschränkt sich aus datenschutzrechtlichen Gründen auf den Namen, die Betriebsanschrift und die angezeigte Tätigkeit Süßener Gewerbebetriebe. Darüber hinausgehende Daten können in einem gewissen Umfang nur dann mitgeteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (z.B. Geltendmachung von Forderungen). Die Änderung der Wohnanschrift ist kein gewerberechtlich relevanter Vorgang - deshalb ist es möglich, dass nicht immer die aktuelle Wohnanschrift eingetragen ist. Eine Nachfrage bei der entspr. Meldebehörde durch den Antragsteller ist dann erforderlich. Auskünfte erfolgen auf schriftliche/persönliche Anfrage (nicht telefonisch) und gegen eine Gebühr (Vorauskasse!) von 7,50 €.
Ansprechpartner: Rita Münd
Zimmer Nummer: 7 (Erdgeschoss-Bürgerbüro)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 28
E-Mail-Adresse: Rita.Münd@suessen.de
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