Gewerbesteuer
| Um was geht es ? | Die Gewerbesteuer ist die wichtigste der Kommunalsteuer. Die Höhe der
Gewerbesteuer ergibt sich aus dem vom Finanzamt festgesetzten
Gewerbesteuermessbetrag und dem vom Gemeinderat in der jährlichen
Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatz. Die Gewerbesteuer entsteht,
soweit es sich nicht um Vorauszahlungen handelt, mit Ablauf des
Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird. Bis zur
Veranlagung (der Festsetzung der Steuer für einen abgelaufenen
Erhebungszeitraum) sind vierteljährliche Vorauszahlungen in Höhe der
voraussichtlichen Steuerschuld zu leisten. Die Vorauszahlungen werden
durch einen Gewerbebescheid festgesetzt (i.d.R. zusammen mit einer
Veranlagung).
Die Gewerbesteuerpflicht erlischt bei Einzelgewerbetreibenden und bei Personengesellschaften mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs. |
| Ansprechpartner: | Marlies Bergner |
| Zimmer Nummer: | 102 (erster Stock) |
| Telefon: | 0 71 62 / 96 16 - 32 |
| E-Mail-Adresse: | Marlies.Bergner@suessen.de |
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