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Gewerbesteuer

Um was geht es ? Die Gewerbesteuer ist die wichtigste der Kommunalsteuer. Die Höhe der Gewerbesteuer ergibt sich aus dem vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag und dem vom Gemeinderat in der jährlichen Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatz. Die Gewerbesteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird. Bis zur Veranlagung (der Festsetzung der Steuer für einen abgelaufenen Erhebungszeitraum) sind vierteljährliche Vorauszahlungen in Höhe der voraussichtlichen Steuerschuld zu leisten. Die Vorauszahlungen werden durch einen Gewerbebescheid festgesetzt (i.d.R. zusammen mit einer Veranlagung).

Die Gewerbesteuerpflicht erlischt bei Einzelgewerbetreibenden und bei Personengesellschaften mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs.

Ansprechpartner: Marlies Bergner
Zimmer Nummer: 102 (erster Stock)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 32
E-Mail-Adresse: Marlies.Bergner@suessen.de
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