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Grabmale und sonstige Grabausstattungen

Um was geht es ?

Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bzw. Grabsteinen bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der Stadt Süßen. Der entsprechende Antrag wird, in der Regel von dem beauftragten Steinmetzfachbetrieb gestellt. Die Verwaltungsgebühr für eine Grabmalgenehmigung beträgt 25,00 €. Ohne Zustimmung sind bis zur Dauer von 2 Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische Grabmale in Form einer Holztafel zulässig. .

Ansprechpartner: Elke Schönauer
Zimmer Nummer: 101 (erster Stock)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 36
E-Mail-Adresse: Elke.Schoenauer@suessen.de
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