| Um was geht es ? |
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, die von den
Grundstückseigentümern erhoben wird. Berechnungsgrundlagen sind die vom
zuständigen Finanzamt festgelegten Grundsteuermeßbeträge und die jährlich
vom Gemeinderat in der Haushaltssatzung festgelegten Hebesätze für die
Grundsteuer A (landwirtschaftlich genutzte Grundstücke) und Grundsteuer B
(Gebäude und sonstige unbebaute Grundstücke). Die Grundsteuer ist
normalerweise in vier Teilbeträgen auf 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. zu
bezahlen. Sie kann aber auf Antrag auch in einem Jahresbetrag zum 1.7.
bezahlt werden; der Antrag ist bis spätestens 30.9. des Vorjahres zu
stellen. |