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Grundsteuer

Um was geht es ? Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, die von den Grundstückseigentümern erhoben wird. Berechnungsgrundlagen sind die vom zuständigen Finanzamt festgelegten Grundsteuermeßbeträge und die jährlich vom Gemeinderat in der Haushaltssatzung festgelegten Hebesätze für die Grundsteuer A (landwirtschaftlich genutzte Grundstücke) und Grundsteuer B (Gebäude und sonstige unbebaute Grundstücke). Die Grundsteuer ist normalerweise in vier Teilbeträgen auf 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. zu bezahlen. Sie kann aber auf Antrag auch in einem Jahresbetrag zum 1.7. bezahlt werden; der Antrag ist bis spätestens 30.9. des Vorjahres zu stellen.
Ansprechpartner: Marlies Bergner
Zimmer Nummer: 102 (erster Stock)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 32
E-Mail-Adresse: Marlies.Bergner@suessen.de
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