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Hilfe zum Lebensunterhalt

Um was geht es ? Wenn Familieneinkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, können Sie Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. Bringen Sie bitte Nachweise über Ihre monatlichen Einkünfte sowie Zahlungsverpflichtungen wie z.B. Lohnabrechnungen, Abreitslosen- oder Rentenbescheid, Mietvertrag, Versicherungen usw. mit.
Ansprechpartner: Denise Anders
Zimmer Nummer: 7 (Erdgeschoss- Bürgerbüro)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 26
E-Mail-Adresse: Denise.Anders@suessen.de
Was müssen Sie mitbringen? - - -
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