Hundesteuer
| Um was geht es ? | Für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen und über drei Monate alten Hund
ist eine Hundesteuer zu entrichten. Die Steuer wird grundsätzlich für ein
Kalenderjahr festgesetzt. Beginnt eine Hundehaltung während des Jahres,
wird die Hundesteuer für die folgenden vollen Monate des Jahres berechnet.
Bei Abmeldung eines Hundes erlischt die Steuerpflicht mit Ablauf des
jeweiligen Monats.
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 85 €. Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich dieser Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf das Doppelte. In der Hundesteuersatzung der Stadt Süßen sind verschiedene Tatbestände für eine Herabsetzung der Steuer oder eine Steuerbefreiung enthalten. Auskünfte erteilt das Steueramt. |
| Ansprechpartner: | Marlies Bergner |
| Zimmer Nummer: | 102 (erster Stock) |
| Telefon: | 0 71 62 / 96 16 - 32 |
| E-Mail-Adresse: | Marlies.Bergner@suessen.de |
| Was müssen Sie mitbringen? | - - - |
| Weitere Verknüpfungen: | |
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Anmeldung Hundesteuer
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