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Abwasserbeitrag

Um was geht es ? Er wird zur teilweisen Finanzierung der Herstellung, Anschaffung und Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen (z.B. öffentliche Kanäle und Kläranlage) erhoben. Die Einzelheiten der Beitragsveranlagung regelt die Stadt in der Abwassersatzung. Der Beitrag richtet sich nach dem in der Satzung festgelegten Beitragssatz.
Ansprechpartner: Hans Wagner
Zimmer Nummer: 103 (erster Stock)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 33
E-Mail-Adresse:

Hans.Wagner@suessen.de

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