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Bildungs-und Teilhabepaket

Um was geht es ?

Alle Kinder sollen von Anfang an mitmachen können, ob in der Kita, der Schule oder in der Freizeit. Dafür gibt es das Bildungspaket der Bundesregierung.

Die Leistungen aus dem Bildungspaket können Sie für Ihr Kind beantragen, wenn Sie bzw. Ihre Kinder

  • leistungsberechtigt nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind oder
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach §2 AsylbLG oder
  • Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen.

Bitte beachten Sie, dass die Anträge vor Beginn der Klassenfahrt, der Nachhilfe, .... abgegeben werden müssen: Im Rathaus oder an die bearbeitenden Stellen (Jobcenter oder Wohngeldstelle)

 

Ansprechpartner:

 

Denise Anders

Zimmer Nummer: 7 (Erdgeschoss-Bürgerbüro)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 26
E-Mail-Adresse: Denise.Anders@suessen.de
Was müssen Sie mitbringen? Die ausgefüllten Anträge (s. u. Formulare) - bitte fragen Sie im Zweifelsfall vorher telefonisch nach
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Weitere Informationen erhalten Sie

 

Sie können folgende Formulare verwenden: