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Festveranstaltungen

Um was geht es ? Für Straßenfeste, Hocks oder ähnliche Veranstaltungen auf öffentlicher Fläche ist eine Genehmigung nach § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung erforderlich -> Antrag auf Durchführung einer Festveranstaltung Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer eingeschränkt wird. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Diese Erlaubnis wird von der unteren Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Göppingen) erteilt. Der vom Veranstalters ausgefüllte Antragsvordruck wird über das Ordnungsamt Süßen dem Straßenverkehrsamt Göppingen zur Entscheidung vorgelegt. Der Antrag muss dem Straßenverkehrsamt mindestens 4 Wochen, bei Großveranstaltungen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen. In diesem Zusammenhang ist vom Veranstalter zusätzlich eine so genannte Freistellungserklärung zu unterschreiben. Mit dieser Erklärung stellt der Veranstalter die Behörden von allen Ersatzansprüchen frei, die anlässlich der Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder von Dritten erhoben werden. Die vom Straßenverkehrsamt im Zusammenhang mit der Veranstaltung getroffenen verkehrsrechtlichen Anordnungen (Absperrungen, Beschilderung,...) sind vom Veranstalter - ggf. in Zusammenarbeit mit dem städtischen Bauhof - umzusetzen. Grundsätzlich besteht dabei auch die Möglichkeit, benötigtes Absperrmaterial sowie Schilder beim Bauhof anzumieten. Die Beschilderung wird anschließend aus haftungsrechtlichen Gründen von der Stadt kontrolliert. Die anfallenden Personal-/Materialkosten sowie die zu erhebenden Sondernutzungsgebühren werden ggf. gesondert festgesetzt.
Ansprechpartner: Katharina Fuchs
Zimmer Nummer: 2  (Erdgeschoss)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 22
E-Mail-Adresse: Katharina.Fuchs@suessen.de
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