Gartenabfälle
| Um was geht es ? |
Meist in den Sommermonaten werden pflanzliche Abfälle und Grüngut auf
Grundstücken im Freien verbrannt. Durch diese Gartenfeuer kommt es häufig
zu Beschwerden über Rauch- und Geruchsbelästigungen. Aus diesem Grund
wollen wir mit den nachfolgenden Hinweisen über die in diesem Bereich
bestehende Rechtslage informieren. Bedingungen für die Verbrennung von
Grünabfällen Bevor Gartenabfälle oder Grüngut verbrannt werden dürfen, ist
zunächst zu prüfen, ob nicht eine Verwertung durch Liegenlassen,
Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren in Betracht kommt. Dies ist auch ökologisch nicht sinnvoll, da es sich hier um Brennstoffe
handelt, die nicht im Freien, sondern in einer Feuerstätte
zweckentsprechend verbrannt werden sollten. Aus diesem Grund sind auf jeden Fall die folgenden Mindestabstände
einzuhalten: |
| Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich auch gerne direkt an das Umweltschutzamt beim Landratsamt Göppingen wenden | |
| Telefon (Zentrale): | 0 71 61 / 202 - 0 |
| Telefax: | 0 71 61 / 202 - 440 |
| E-Mail-Adresse: | umweltschutzamt@landkreis-goeppingen.de |
| Weitere Verknüpfungen: | Kompostplatz beim Wertstoffhof |
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