Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 10.03.2010 stuft die bisherige Vorgehensweise der Kommunen bei der Kalkulation der Abwassergebühr als nicht rechtmäßig ein. Alle Gemeinden in Baden-Württemberg sind dadurch gezwungen, eine nach Schmutz und Niederschlagswasser gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Bei dieser Einführung der gesplitteten Abwassergebühr arbeitet die Stadt Süßen eng mit der Gemeinde Salach und der Gemeinde Gingen/Fils zusammen.
Alles Wissenswerte zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr können Sie auf den gemeinsamen Internetseiten nachlesen. Klicken Sie dazu bitte hier.
Eine Zusammenfassung zur "gesplitteten Abwassergebühr" finden Sie hier.
Die nächsten Schritte zur gesplitteten Abwassergebühr in Süßen:
- Beschlussfassung in der Sitzung des Gemeinderats am 21. November
2011:
"Änderung der Abwassersatung mit gesplitteter Abwassergebühr und Absetzung von nicht eingeleiteter Frischwassermege bei der Berechnung der Abwassergebühr" - Versand der korrigierten Abwasserbescheide für 2010 voraussichtlich im Dezember 2011
Ansprechpartner im Rathaus Süßen:
- Tanja Janz, Tel. 07162-9616-62
- Hans Wagner, Tel. 07162-9616-33
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