Müllablagerungen (wilde)
| Um was geht es ? | Unerlaubte Abfallentsorgung ist eine Ordnungswidrigkeit und schadet unserer Umwelt! Werden Abfälle außerhalb von zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen (z.B. Abfallverbrennungsanlagen, Deponien) entsorgt, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden. Entsprechende Anzeigen werden je nach Zuständigkeit (z.B. an den Abfallwirtschaftsbetrieb/die Bußgeldstelle beim Landratsamt Göppingen) weitergeleitet. |
| Ansprechpartner: | Katharina Fuchs |
| Zimmer Nummer: | 2 (Erdgeschoss) |
| Telefon: | 0 71 62 / 96 16 - 22 |
| E-Mail-Adresse: | Katharina.Fuchs@suessen.de |
| Was müssen Sie mitbringen? | - - - |
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