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Nachbarrecht

Um was geht es ?

Ob Mietwohnung oder Eigenheim, Nachbarn haben wir immer!

Treten unangenehme Streitigkeiten mit den Nachbarn auf, wenden sich die Bürger unter anderem auch an's Rathaus. Einige Begriffe die unter das Nachbarrecht fallen sind z. B.

  • Unerwünschte Geräusche und Gerüche (z. B. Grillen)
  • Zäune und Mauern
  • Hecken und Spaliervorrichtungen
  • Bäume und Sträucher
  • Zweige, Früchte und Wurzeln
  • Tiere (z. B. Hunde, Katzen)

Beachten Sie bitte, dass es sich beim Nachbarrecht um Privatrecht und nicht um öffentliches Recht handelt. Deshalb ist die Zuständigkeit der Stadtverwaltung Süßen nicht gegeben.

Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Nachbarrechtsgesetz für Baden-Württemberg.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und halten sich an bestehende Gesetze, damit Streitfälle erst gar nicht entstehen können!

Ansprechpartner: Katharina Fuchs
Zimmer Nummer: 2  (Erdgeschoss)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 22
E-Mail-Adresse: Katharina.Fuchs@suessen.de
Was müssen Sie mitbringen? - - -
Weitere Verknüpfungen:  

Zum Thema Nachbarrecht ist beim Ordnungsamt eine Informationsbroschüre des Baden-Württembergischen Justizministeriums mit dem Titel „Nachbarrecht in Baden-Württemberg“ erhältlich.
Dieses ersetzt jedoch keine Beratung durch einen Rechtskundigen.

Sie finden die Broschüre auch direkt auf der Homepage des Justizministeriums.