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Ordnungsamt / Ortspolizeibehörde

Um was geht es ? Damit ein Gemeinwesen funktioniert, bedarf es gewisser Regeln. Verordnungen und Gesetze garantieren, dass im Zusammenleben der Menschen die Rechte der Einzelnen gewahrt werden. Gerade in Städten und Gemeinden sind solche Verordnungen und die Überwachung ihrer Einhaltung wichtig, um Ordnung, Recht und Sicherheit im direkten Zusammenleben der Menschen und beim Zusammenstoss gegensätzlicher Interessen zu gewährleisten. Wichtige Regeln sind dabei auch in der Polizeiverordnung der Stadt Süßen zusammengefasst. Das Ordnungsamt als Teil des Hauptamtes ist hier der Ansprechpartner. Oft arbeitet es Hand in Hand mit anderen Ämtern zusammen. Der vielseitige Aufgabenbereich des Ordnungsamtes umfasst z.B. folgende Themen: Maßnahmen bei häuslicher Gewalt und Ruhestörungen, Feuerwerkserlaubnisse, Obdachlosenunterbringung, gaststättenrechtliche Angelegenheiten (Gestattungen, Sperrzeitregelungen), Marktwesen, Räum- und Streupflicht, Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen,Verkehrsangelegenheiten (Baustelleneinrichtungen etc.), Gewerbeangelegenheiten und natürlich auch das Einleiten von Ordnungswidrigkeitsverfahren bei "Regelverstößen aller Art".
Ansprechpartner: Katharina Fuchs
Zimmer Nummer: 2  (Erdgeschoss)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 22
E-Mail-Adresse: Katharina.Fuchs@suessen.de
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