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Ordnungswidrigkeit

Um was geht es ? Verhaltensweisen (durch Tun oder Unterlassen), die gegen eine gültige Rechtsnorm (Satzung, Rechtsverordnung, Gesetz) verstoßen, stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Ordnungswidrigkeiten können von jedermann beim Ordnungsamt oder beim Polizeiposten zur Anzeige gebracht werden. Das Ordnungsamt führt die Verwarnungs- und Bugeldverfahren entweder in eigener Zuständigkeit durch (z.B. Verwarnungen bei Halt-/Parkverstößen) oder leitet die Anzeigen weiter an die Bußgeldstelle des Landratsamtes Göppingen (z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, wilder Müllablagerung etc.). Unterstützt wird das Ordnungsamt durch den Gemeindevollzugsdienst.
Ansprechpartner: Katharina Fuchs
Zimmer Nummer: 2 (Erdgeschoss)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 22
E-Mail-Adresse: Katharina.Fuchs@suessen.de
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