| Um was geht es ? |
Verhaltensweisen (durch Tun oder Unterlassen), die gegen eine gültige
Rechtsnorm (Satzung, Rechtsverordnung, Gesetz) verstoßen, stellen eine
Ordnungswidrigkeit dar. Ordnungswidrigkeiten können von jedermann beim
Ordnungsamt oder beim Polizeiposten zur Anzeige gebracht werden. Das
Ordnungsamt führt die Verwarnungs- und Bugeldverfahren entweder in eigener
Zuständigkeit durch (z.B. Verwarnungen bei Halt-/Parkverstößen) oder
leitet die Anzeigen weiter an die Bußgeldstelle des Landratsamtes
Göppingen (z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, wilder
Müllablagerung etc.). Unterstützt wird das Ordnungsamt durch den
Gemeindevollzugsdienst. |