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Personalausweis

Um was geht es ? Jeder deutsche Staatsangehörige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sofern er sich nicht durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.

Da bei der Beantragung des Personalausweises Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig ist und eine Identitätprüfung vorgenommen wird, müssen Sie persönlich in der Meldestelle erscheinen. Bei Abholung des Ausweises können Sie sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Beachten Sie, dass Sie bei der Abholung des neuen Personalausweises Ihren alten Ausweis vorlegen müssen, der dann von der Ausgabestelle eingezogen und vernichtet wird.

Die Gültigkeit eines Personalausweises für Personen bis zum 26. Lebensjahr beträgt 5 Jahre, für Personen über 26 Jahren 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.

Der Personalausweis dient grundsätzlich zum Gebrauch im Inland und ist das geeignete Dokument für Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens und zur Legitimation bei Behörden

Ansprechpartner: Christl Eberhardt
Zimmer Nummer: 7 (Erdgeschoss- Bürgerbüro)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 27
E-Mail-Adresse: Christl.Eberhardt@suessen.de
Was müssen Sie mitbringen?
  • ein neues biometrietaugliches Passbild
  • die entsprechende Gebühr in bar (22,80 € für Personen unter 24 Jahren - 28,80 € für Personen ab 24 Jahren)
  • Ihren bisherigen Ausweis oder Ihre Geburtsurkunde
  • Sie müssen sich bei der Antragstellung entscheiden, ob Sie Ihren Fingerabdruck abgeben
Weitere Verknüpfungen:

Detailierte Informationen zum neuen Personalausweis (seit 1. November 2010) finden Sie unter: www.personalausweisportal.de

Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihres Ausweises beauftragen, dann geben Sie dieser Person bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit.