| Um was geht es ? |
Bei Anwendung (evtl. auch bereits bei Androhung) von Gewalt innerhalb
der Familie sollten Sie sich als betroffene Person entweder direkt an die
Polizei wenden bzw. sich zeitnah mit der Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt
im Rathaus) in Verbindung setzen. Zum Schutz der betroffenen Personen kann
dann ein so genannter Platzverweis ausgesprochen und durchgesetzt werden.
Das bedeutet, dass der Gewalttäter die Wohnung verlassen muss und für eine
bestimmte Zeit (i.d.R. bis zu 2 Wochen) nicht mehr in die Wohnung
zurückkehren darf bzw. sich in deren Nähe nicht aufhalten darf. Der
Platzverweis kann z.Bsp. auch auf den Bereich des Arbeitsplatzes oder die
Schule des Opfers ausgedehnt werden. Bei einem Verstoß gegen den
Platzverweis sollten Sie sofort die Polizei anrufen, damit diese dann
weitere Maßnahmen zu Ihrem Schutz ergreifen kann. Mit dem Platzverweises
will man erreichen, dass nicht mehr das Opfer die gewohnte Umgebung
verlassen muss, sondern der Täter. Darüber hinaus soll damit auch der
Schutz des Opfers vor weiterer Gewalt sichergestellt werden. Frauen, die
sich trotz eines Platzverweises des Gewalttäters in der Wohnung bedroht
fühlen, können auch in einem Frauenhaus Schutz suchen. Das Ordnungsamt
hält ein Faltblatt mit Anschriften von Beratungsstellen bereit; nehmen Sie
die Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch, damit Sie aus
der Gewaltspirale herauskommen!!! |