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Platzverweis

Um was geht es ? Bei Anwendung (evtl. auch bereits bei Androhung) von Gewalt innerhalb der Familie sollten Sie sich als betroffene Person entweder direkt an die Polizei wenden bzw. sich zeitnah mit der Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt im Rathaus) in Verbindung setzen. Zum Schutz der betroffenen Personen kann dann ein so genannter Platzverweis ausgesprochen und durchgesetzt werden. Das bedeutet, dass der Gewalttäter die Wohnung verlassen muss und für eine bestimmte Zeit (i.d.R. bis zu 2 Wochen) nicht mehr in die Wohnung zurückkehren darf bzw. sich in deren Nähe nicht aufhalten darf. Der Platzverweis kann z.Bsp. auch auf den Bereich des Arbeitsplatzes oder die Schule des Opfers ausgedehnt werden. Bei einem Verstoß gegen den Platzverweis sollten Sie sofort die Polizei anrufen, damit diese dann weitere Maßnahmen zu Ihrem Schutz ergreifen kann. Mit dem Platzverweises will man erreichen, dass nicht mehr das Opfer die gewohnte Umgebung verlassen muss, sondern der Täter. Darüber hinaus soll damit auch der Schutz des Opfers vor weiterer Gewalt sichergestellt werden. Frauen, die sich trotz eines Platzverweises des Gewalttäters in der Wohnung bedroht fühlen, können auch in einem Frauenhaus Schutz suchen. Das Ordnungsamt hält ein Faltblatt mit Anschriften von Beratungsstellen bereit; nehmen Sie die Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch, damit Sie aus der Gewaltspirale herauskommen!!!
Ansprechpartner: Katharina Fuchs
Zimmer Nummer: 2 (Erdgeschoss)
Telefon: 07162 / 96 16 - 22
E-Mail-Adresse: Katharina.Fuchs@suessen.de
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