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Sperrzeit

Um was geht es ?

Für alle Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten gelten folgende Sperrzeiten: Grundsätzlich beginnt die Sperrzeit um 03.00 Uhr und endet um 06.00 Uhr.

Dabei gibt es folgende Ausnahmeregelungen: 

  • In der Nacht zum Samstag und zum Sonntag, zum Fastnachtsdienstag und zum 1. Mai begint die Sperrzeit um 05:00 Uhr.
  • In der Nacht zum 1. Januar wird die Sperrzeit aufgehoben.
  • Für Spielhallen beginnt die Sperrzeit um 00:00 Uhr

Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann die Sperrzeit darüber hinaus auf rechtzeitigen, schriftlichen Antrag verkürzt werden (gebührenpflichtig!).

Ansprechpartner: Katharina Fuchs
Zimmer Nummer: 2  (Erdgeschoss)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 22
E-Mail-Adresse: Katharina.Fuchs@suessen.de
Was müssen Sie mitbringen? - - -
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