Sperrzeit
| Um was geht es ? |
Für alle Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten gelten folgende Sperrzeiten: Grundsätzlich beginnt die Sperrzeit um 03.00 Uhr und endet um 06.00 Uhr. Dabei gibt es folgende Ausnahmeregelungen:
Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann die Sperrzeit darüber hinaus auf rechtzeitigen, schriftlichen Antrag verkürzt werden (gebührenpflichtig!). |
| Ansprechpartner: | Katharina Fuchs |
| Zimmer Nummer: | 2 (Erdgeschoss) |
| Telefon: | 0 71 62 / 96 16 - 22 |
| E-Mail-Adresse: | Katharina.Fuchs@suessen.de |
| Was müssen Sie mitbringen? | - - - |
| Weitere Verknüpfungen: |
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