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Räum- und Streupflicht

Um was geht es ? Hier die wichtigsten Infos zur Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger gemäß der städtischen Streupflichtsatzung: - Bei Schnee- und Eisglätte muss werktags (also auch samstags) grundsätzlich bis 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein! Kommt es tagsüber zu Schnee- und Eisglätte, ist unverzüglich - bei Bedarf auch wiederholt - zu räumen und zu streuen und zwar bis 21 Uhr. - Verpflichtet sind Eigentümer und Besitzer (z.B. Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben! - Die Verpflichtung gilt auch entlang unbebauter Grundstücke innerhalb des Ortes! - Wenn auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden sind, ist der Fahrbahnrand in einer Breite von 1 m zu räumen und zu streuen! - Bei Glätte mit abstumpfendem Material (Splitt, Sand o.ä.) und nicht mit auftauenden Mitteln streuen! (Salz schadet Pflanzen und dem Grundwasser, Tiere bekommen wunde Pfoten, das Salz greift Schuhe, Kleidung, Straßen- und Fußwegbeläge, Metall und Beton an und lässt die Blätter der Bäume im Sommer braun werden.) - Schnee räumen - bevor er festgetreten wird! - Geräumten Schnee oder auftauendes Eis nicht dem Nachbarn zuführen! Bitte achten Sie im Winter auch darauf, Ihre Fahrzeuge so zu parken, dass Räum- und Streufahrzeuge nicht behindert werden (also keinesfalls auf Wendeplatten und Gehwegen parken!).
Ansprechpartner: Katharina Fuchs
Zimmer Nummer: 2 (Erdgeschoss)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 22
E-Mail-Adresse: Katharina.Fuchs@suessen.de
Was müssen Sie mitbringen? - - -
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Streupflichtsatzung

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