| Um was geht es ? |
Hier die wichtigsten Infos zur Räum- und Streupflicht der
Straßenanlieger gemäß der städtischen Streupflichtsatzung: - Bei Schnee-
und Eisglätte muss werktags (also auch samstags) grundsätzlich bis 7.00
Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein! Kommt
es tagsüber zu Schnee- und Eisglätte, ist unverzüglich - bei Bedarf auch
wiederholt - zu räumen und zu streuen und zwar bis 21 Uhr. - Verpflichtet
sind Eigentümer und Besitzer (z.B. Mieter und Pächter) von Grundstücken,
die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang
haben! - Die Verpflichtung gilt auch entlang unbebauter Grundstücke
innerhalb des Ortes! - Wenn auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden
sind, ist der Fahrbahnrand in einer Breite von 1 m zu räumen und zu
streuen! - Bei Glätte mit abstumpfendem Material (Splitt, Sand o.ä.) und
nicht mit auftauenden Mitteln streuen! (Salz schadet Pflanzen und dem
Grundwasser, Tiere bekommen wunde Pfoten, das Salz greift Schuhe,
Kleidung, Straßen- und Fußwegbeläge, Metall und Beton an und lässt die
Blätter der Bäume im Sommer braun werden.) - Schnee räumen - bevor er
festgetreten wird! - Geräumten Schnee oder auftauendes Eis nicht dem
Nachbarn zuführen! Bitte achten Sie im Winter auch darauf, Ihre Fahrzeuge
so zu parken, dass Räum- und Streufahrzeuge nicht behindert werden (also
keinesfalls auf Wendeplatten und Gehwegen parken!). |