| Um was geht es ? |
Bei der vorbeugenden Bekämpfung von "Gesundheitsschädlingen", d.h. von
Tieren, durch die Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden
können (z.B. Ratten), stützt sich das Ordnungsamt auf die Regelungen des
Infektionsschutzgesetzes. Die Bekämpfung solcher Schädlinge ist
grundsätzlich Aufgabe des Eigentümers des betroffenen
Grundstückes/Gebäudes, gegen den ggf. entsprechende Anordnungen erlassen
werden. Seitens der Stadtverwaltung erfolgt vorbeugend z.B. die Auslegung
von Ködern in der Kanalisation sowie das Zurückschneiden von Büschen und
bodenbedeckenden Pflanzen, um so den Ratten Unterschlupfmöglichkeiten zu
entziehen. Fachkundige Hilfe zur Rattenbekämpfung findet sich z.B. in den
Gelben Seiten unter dem Begriff "Schädlingsbekämpfung". Bitte beachten
auch Sie gerade die folgenden Punkte, um das Rattenvorkommen in Ihrer
Umgebung zu reduzieren und sich somit vor einer Gesundheitsgefährdung
durch Ratten zu schützen: Das Nahrungsangebot für Ratten reduzieren indem
- keine Speisereste in der Toilette oder in Gewässern entsorgt werden, -
keine Speisereste offen in den Hausmüll gegeben werden, - keine
Speisereste zum Kompostieren gegeben werden, - keine Fische, Tauben, Enten
etc. gefüttert werden und den Ratten keinen Unterschlupf bieten, d.h. -
offene Stellen jeder Art am Gebäude verschließen - Sträucher, Büsche etc.
im Garten kurz halten bzw. auslichten. Sollten Sie einen Rattenbefall
feststellen, melden Sie dies bitte umgehend dem Ordnungsamt! |