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Ratten

Um was geht es ? Bei der vorbeugenden Bekämpfung von "Gesundheitsschädlingen", d.h. von Tieren, durch die Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können (z.B. Ratten), stützt sich das Ordnungsamt auf die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Die Bekämpfung solcher Schädlinge ist grundsätzlich Aufgabe des Eigentümers des betroffenen Grundstückes/Gebäudes, gegen den ggf. entsprechende Anordnungen erlassen werden. Seitens der Stadtverwaltung erfolgt vorbeugend z.B. die Auslegung von Ködern in der Kanalisation sowie das Zurückschneiden von Büschen und bodenbedeckenden Pflanzen, um so den Ratten Unterschlupfmöglichkeiten zu entziehen. Fachkundige Hilfe zur Rattenbekämpfung findet sich z.B. in den Gelben Seiten unter dem Begriff "Schädlingsbekämpfung". Bitte beachten auch Sie gerade die folgenden Punkte, um das Rattenvorkommen in Ihrer Umgebung zu reduzieren und sich somit vor einer Gesundheitsgefährdung durch Ratten zu schützen: Das Nahrungsangebot für Ratten reduzieren indem - keine Speisereste in der Toilette oder in Gewässern entsorgt werden, - keine Speisereste offen in den Hausmüll gegeben werden, - keine Speisereste zum Kompostieren gegeben werden, - keine Fische, Tauben, Enten etc. gefüttert werden und den Ratten keinen Unterschlupf bieten, d.h. - offene Stellen jeder Art am Gebäude verschließen - Sträucher, Büsche etc. im Garten kurz halten bzw. auslichten. Sollten Sie einen Rattenbefall feststellen, melden Sie dies bitte umgehend dem Ordnungsamt!
Ansprechpartner: Katharina Fuchs
Zimmer Nummer: 2 (Erdgeschoss)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 22
E-Mail-Adresse: Katharina.Fuchs@suessen.de
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