Rechtliche Hintergründe
Auszüge aus den amtlichen Bekanntmachungen:
(Im städtischen Amtsblatt "Süßener Mitteilungen" finden Sie die komplette Veröffentlichungen der Bekanntmachungen.)
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen.
Verschiedene Personen haben darüber hinaus die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Wer wird neue/r Bürgermeister/in?
Der erste Wahlgang fand am Sonntag, dem 13.06.2010 statt.
Da auf keine/n Bewerber/in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen entfielen (absolute Mehrheit), findet eine Neuwahl statt, bei der neue Bewerber/innen zugelassen sind.
Die erforderliche Neuwahl findet in Süßen am Sonntag, dem 27.06.2010 statt. Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los.
Die Amtszeit des/der gewählten Bürgermeisters / Bürgermeisterin beträgt 8 Jahre.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
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