Reisepass
| Um was geht es ? | Für Reisen in das außereuropäische Ausland sowie in die meisten
osteuropäischen Länder benötigen Sie einen Reisepass. Innerhalb
Westeuropas genügt in der Regel der Personalausweis als Passersatz.
Grundsätzlich kann ein Reisepass auch für Kinder und Jugendliche
jeden Alters ausgestellt werden. Da sich die Einreisebestimmungen der
einzelnen Länder unterscheiden, sollten Sie im Zweifelsfall bei Ihrer
zuständigen Behörde, Ihrem Reiseveranstalter oder der Botschaft Ihres
Ziellandes nachfragen, ob ein Reisepass erforderlich ist.
Bei der Beantragung des Reisepasses ist Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig und es wird eine Identitätprüfung vorgenommen. Daher müssen Sie persönlich in der Meldestelle erscheinen. Für Minderjährige müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes nachzuweisen. Bei Abholung des Ausweises können Sie sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt 5 Jahre für Personen unter 24 Jahren und 10 Jahre für Personen, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben. Verlängerungen sind nicht möglich. |
| Ansprechpartner: | Christl Eberhardt |
| Zimmer Nummer: | 7 (Erdgeschoss-Bürgerbüro) |
| Telefon: | 0 71 62 / 96 16 - 27 |
| E-Mail-Adresse: | |
| Was müssen Sie mitbringen? |
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