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Sammlungen

Um was geht es ? Wer eine Sammlung von Geldspenden, Sachspenden oder geldwerten Leistungen auf Straßen oder Plätzen, in Gastwirtschaften oder in anderen jedermann zugänglichen Räumen (Straßensammlungen) oder von Haus zu Haus, insbesondere mit Sammellisten (Haussammlungen) veranstalten will, bedarf hierzu der Erlaubnis (grundsätzlich gebührenpflichtig). Die dafür geltenden Erlaubnisvoraussetzungen und Pflichten des Veranstalters sowie weitere Einzelheiten sind im Sammlungsgesetz geregelt. Die Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Gebiet, über die sich die Sammlung erstreckt. Das Ordnungsamt der Stadt Süßen ist zuständig, wenn sich die Sammlung nicht über das Stadtgebiet hinaus erstreckt. Ansonsten ist je nach Sammlungsgebiet das Landratsamt für das Kreisgebiet, die Regierungspräsidien für den Regierungsbezirk Stuttgart oder das Regierungspräsidium Tübingen wenn sich die Sammlung über einen Regierungsbezirk hinaus erstreckt zuständig. Zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt. Gegebenenfalls ist dem Antrag bei nicht bekannten Vereinigungen eine Satzung und bei eingetragenen Vereinen ein Auszug aus dem Vereinsregister beizufügen.
Ansprechpartner: Katharina Fuchs
Zimmer Nummer: 2 (Erdgeschoss)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 22
E-Mail-Adresse: Katharina.Fuchs@suessen.de
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