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Todesfall

Um was geht es ? Sterbefälle sind beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies geschieht in der Regel durch ein Bestattungsinstitut. Das Bestattungsinstitut regelt alle erforderlichen Formalitäten und ist damit vertraut, welche Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalls jeweils notwendig sind.

Sterbefälle müssen spätestens an dem dem Todestag folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Nur das Standesamt, bei dem der Tod beurkundet wurde, kann die Sterbeurkunde ausstellen. Die Sterbeurkunde enthält Angaben darüber, wann und wo ein Mensch verstorben ist und gibt Auskunft über den Familienstand des Verstorbenen. Sie kann nur vom Ehegatten, von den Eltern, Großeltern, Kindern oder Enkelkindern des Verstorbenen beantragt werden.

Der Beerdigungstermin wird von der Stadtverwaltung in Absprache mit dem zuständigen Pfarramt und dem Bestattungsinstitut bzw. den Hinterbliebenen festgelegt.

Ansprechpartner: Elke Schönauer
Zimmer Nummer: 101 (erster Stock)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 36
E-Mail-Adresse: Elke.Schoenauer@suessen.de
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