Todesfall
| Um was geht es ? | Sterbefälle sind beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies
geschieht in der Regel durch ein Bestattungsinstitut. Das
Bestattungsinstitut regelt alle erforderlichen Formalitäten und ist damit
vertraut, welche Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalls jeweils
notwendig sind.
Sterbefälle müssen spätestens an dem dem Todestag folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Nur das Standesamt, bei dem der Tod beurkundet wurde, kann die Sterbeurkunde ausstellen. Die Sterbeurkunde enthält Angaben darüber, wann und wo ein Mensch verstorben ist und gibt Auskunft über den Familienstand des Verstorbenen. Sie kann nur vom Ehegatten, von den Eltern, Großeltern, Kindern oder Enkelkindern des Verstorbenen beantragt werden. Der Beerdigungstermin wird von der Stadtverwaltung in Absprache mit dem zuständigen Pfarramt und dem Bestattungsinstitut bzw. den Hinterbliebenen festgelegt. |
| Ansprechpartner: | Elke Schönauer |
| Zimmer Nummer: | 101 (erster Stock) |
| Telefon: | 0 71 62 / 96 16 - 36 |
| E-Mail-Adresse: | Elke.Schoenauer@suessen.de |
| Was müssen Sie mitbringen? | - - - |
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