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Vergnügungssteuer

Um was geht es ? Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte, die im Gemeindegebiet an öffentlich zugänglichen Orten zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden. Es wird unterschieden nach Geräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit. Entsprechend gestaltet sich auch die Steuerpflicht.
Ansprechpartner: Hans Wagner
Zimmer Nummer: 103 (erster Stock)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 33
E-Mail-Adresse: Hans.Wagner@suessen.de
Was müssen Sie mitbringen? - - -
Weitere Verknüpfungen: Erlaubnis zur Aufstellung von Spielautomaten