Vergnügungssteuer
| Um was geht es ? | Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte, die im Gemeindegebiet an öffentlich zugänglichen Orten zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden. Es wird unterschieden nach Geräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit. Entsprechend gestaltet sich auch die Steuerpflicht. |
| Ansprechpartner: | Marlies Bergner |
| Zimmer Nummer: | 102 (erster Stock) |
| Telefon: | 0 71 62 / 96 16 - 32 |
| E-Mail-Adresse: | marlies.bergner@suessen.de |
| Was müssen Sie mitbringen? | - - - |
| Weitere Verknüpfungen: | Erlaubnis zur Aufstellung von Spielautomaten |
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