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Wasserversorgungsbeitrag

Um was geht es ? Die Stadt erhebt zur teilweisen Finanzierung der Herstellung, Anschaffung und Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen einen Wasserversorgungsbeitrag. Die Einzelheiten der Beitragsveranlagung regelt die Stadt in der Wasserversorgungssatzung. Der Beitrag richtet sich nach dem in der Satzung festgelegten Beitragssatz.  
Ansprechpartner: Hans Wagner
Zimmer Nummer: 103 (erster Stock)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 33
E-Mail-Adresse: hans.wagner@suessen.de
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