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Wasserzins / Wasserzähler

Um was geht es ? Jedes Gebäude ist im Normalfall an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Das entnommene Wasser wird über Wasserzähler erfasst. Alle Wasserzähler werden einmal jährlich zum 31.12. von Mitarbeitern oder Beauftragten der Stadt abgelesen. Anschließend wird eine gemeinsame Abrechnung für Wasserzins und Abwassergebühren erstellt. Während des Jahres sind jeweils auf Quartalsende Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Gebührenschuld zu zahlen.

Der Wasserzins beträgt 1,70 € je m³ (zzgl. 7% MWSt.) seit 01.01.2011. Für den Wasserzähler ist eine feste Grundgebühr zu entrichten, sie ist von der Zählergröße abhängig und beträgt z.Z. für einen normalen Hauswasserzähler 20,40 € (zzgl. 7 % MWSt.) im Jahr.

Bei einem Eigentumswechsel während des Jahres erstellt das Steueramt auf Antrag eine Zwischenabrechnung. Dazu sind der Zählerstand, das Ablesedatum, die neue Anschrift des bisherigen Eigentümers und der Name des neuen Eigentümers anzugeben.

Bitte beachten Sie: Die Stadt rechnet nur den Hauptwasserzähler (d.h. den Zähler direkt am Hausanschluss) ab. Eventuell vorhandene Zwischenzähler oder Wohnungswasserzähler sind vom Hauseigentümer oder der Hausverwaltung abzurechnen!

Ansprechpartner: Marlies Bergner
Zimmer Nummer: 102 (1. Stock)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 32
E-Mail-Adresse: Marlies.Bergner@suessen.de
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