| Um was geht es ? |
In Deutschland besteht Meldepflicht. Deutsche, die sich im Ausland
niederlassen, müssen sich jedoch nicht bei der Deutschen Botschaft melden;
dies ist jedoch möglich. Angemeldete Wohnsitze im Inland und Ausland
gleichzeitig sind nicht möglich. Innerhalb von Deutschland kann eine
Person mehrere Wohnsitze haben. Beim Wegzug ins Ausland kann entweder die
Wohnung im Bundesgebiet aufrechterhalten werden oder es wird eine
Abmeldung ins Ausland vorgenommen. Hauptwohnsitz (HWS) Der Wohnsitz einer
Person ist gewöhnlich auch sein Hauptwohnsitz. Es ist jedoch auch möglich,
mehrere Wohnsitze zu nehmen (siehe Nebenwohnsitz). Der Hauptwohnsitz einer
Person mit mehreren Wohnsitzen liegt dann in der Regel an dem Ort, an
welchem sich die Person überwiegend aufhält. Nebenwohnsitz (NWS) Der
Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz ist ein zusätzlicher Wohnung. Eine Person
kann somit einen Hauptwohnistz und mehrere Nebenwohnsitze haben, wobei im
Fall des Innehabens einer Zweitwohnung von der jeweiligen Kommune ein
Zweitwohnungssteuer erhoben werden kann. |