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Wohnsitz

Um was geht es ? In Deutschland besteht Meldepflicht. Deutsche, die sich im Ausland niederlassen, müssen sich jedoch nicht bei der Deutschen Botschaft melden; dies ist jedoch möglich. Angemeldete Wohnsitze im Inland und Ausland gleichzeitig sind nicht möglich. Innerhalb von Deutschland kann eine Person mehrere Wohnsitze haben. Beim Wegzug ins Ausland kann entweder die Wohnung im Bundesgebiet aufrechterhalten werden oder es wird eine Abmeldung ins Ausland vorgenommen. Hauptwohnsitz (HWS) Der Wohnsitz einer Person ist gewöhnlich auch sein Hauptwohnsitz. Es ist jedoch auch möglich, mehrere Wohnsitze zu nehmen (siehe Nebenwohnsitz). Der Hauptwohnsitz einer Person mit mehreren Wohnsitzen liegt dann in der Regel an dem Ort, an welchem sich die Person überwiegend aufhält. Nebenwohnsitz (NWS) Der Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz ist ein zusätzlicher Wohnung. Eine Person kann somit einen Hauptwohnistz und mehrere Nebenwohnsitze haben, wobei im Fall des Innehabens einer Zweitwohnung von der jeweiligen Kommune ein Zweitwohnungssteuer erhoben werden kann.
Ansprechpartner: Christl Eberhardt
Zimmer Nummer: 7 (Erdgeschoss)
Telefon: 0 71 62 / 96 16 - 27
E-Mail-Adresse: christl.eberhardt@suessen.de
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